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Eine Frage des Vertrauens

 

Notfallmappe, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung waren Themen beim Bildungsabend der KAB Hagen

 

Die KAB Hagen lud am 12.11.12 zu einer Informationsveranstaltung zur neuen Notfallmappe der Gemeinde Hagen ein und hatte als Referenten Ludger Koopmann, Dipl. Sozialpädagoge beim Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Osnabrück (SkF) eingeladen. Rund 70 Interessierte fanden sich zu dieser Veranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses ein – bei der auch die Notfallmappe für 3,- € erworben werden konnte.

Zunächst wurde die Notfallmappe inhaltlich vorgestellt. Auf Vordrucken kann der Inhaber der Notfallmappe alle wichtigen Informationen über Kontaktpersonen und zur Krankheitsgeschichte eintragen, etwa an welchen Krankheiten er leidet, welche Medikamente er einnimmt. Außerdem kann er alle Ausweise wie Organspende o. ä. in eine Klarsichthülle hinterlegen. Auch sind alle wichtigen Telefonnummern zu finden. Ludger Koopmann wies darauf hin, dass diese Notfallmappe für den Fall eines plötzlichen Krankenhausaufenthalts sehr hilfreich für den behandelnden Arzt aber auch für Angehörige und Bevollmächtigte sein kann, da alle erforderlichen Daten bereits zusammengestellt sind.

 

Bestandteil dieser Notfallmappe kann auch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sein. Ludger Koopmann vom SkF erläuterte die Vordrucke, die sich ebenfalls in der Mappe befinden. Dabei machte er deutlich, dass der Vordruck zur Patientenverfügung nur eine „Gedankenstütze“ sein soll, sich auch mit diesem Thema zu beschäftigen. Mit einer Patientenverfügung bestimmt der Verfasser schriftlich, wie er in einem Falle behandelt oder nicht behandelt werden will, sofern er sich selber dazu nicht mehr äußern kann. Dieser Behandlungswille ist grundsätzlich konkreter zu benennen, als dieser Vordruck es vorsieht.

 

Der Vorsorgevollmacht kommt eine besondere Bedeutung zu, da man damit eine Person in die Lage versetzt zu handeln, wenn man es aufgrund von Unfall oder Krankheit selber nicht mehr kann. Der Referent wies darauf hin, dass man nur eine Person auswählen sollte, der man zu 100% vertraut, da man diese mit erheblichen Rechten zum Beispiel auch im finanziellen Bereich ausstatten kann. Wichtig ist zu wissen, dass auch Ehegatten sich gegenseitig bevollmächtigen müssen, da eine automatische Vertretungsmacht mit Verheiratung nicht erfolgt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man alle Regelungen im gesundheitlichen, behördlichen und auch finanziellen Bereich von dem Bevollmächtigten vertreten lassen und somit eine rechtliche Betreuung gänzlich verhindern. Es besteht auch die Möglichkeit einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, wenn der Erstbevollmächtigte z. B. der Ehegatte, ausfällt. Der Vorteil der Vorsorgevollmacht ist, dass man eine vertraute Person benennen kann und eine Vertretung unkompliziert möglich ist - allerdings gibt es keine Kontrollinstanz, so dass auch ein Missbrauch der Vollmacht lange unerkannt bleiben kann. Informationen und Beratungen bieten die Betreuungsvereine an.

 

Abschließend gab der Referent zu bedenken, dass sicherlich niemand gerne daran denkt, dass er möglicherweise einmal ins Krankenhaus muss und nicht mehr in der Lage ist, selber Entscheidungen zu treffen. Mit der Notfallmappe, einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – so Ludger Koopmann - ist man aber gerüstet, dass eine vertraute Person auch gut und unkompliziert in die Lage versetzt wird, Entscheidungen ganz im Sinne des Hilfsbedürftigen treffen zu können.